FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Showlasern
Was bedeutet LASER?
LASER steht für „Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation“ und bedeutet „Lichtverstärkung durch stimulierte Strahlungsemission“.
Sind Showlaser verboten?
Nein, Showlaser sind nicht verboten. Sie sind jedoch meldepflichtig und dürfen nur von zertifizierten, sachkundigen Personen betrieben werden, die sicherstellen, dass alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Sachkundebestätigung & Sachkundenachweis ?
Eine sachkundige Person darf Showlaser verwenden, jedoch ohne Publikum im Strahlungsbereich zu beleuchten. Eine Person mit Sachkundenachweis hingegen ist speziell ausgebildet und darf Lasershows mit Publikumsbestrahlung durchführen. Darüber hinaus darf eine Perosn mit einem Sachkundenachweis, nach präziser Anweisung und korrekter Einrichtung, eine Perosn mit Sachkundebestätigung für die Durchführung einer Show mit Publikumsbestrahlung anleiten.
Was muss ich als Veranstalter tun, wenn wir ein Konzert mit Lasereinsatz planen?
Da Showlaser meldepflichtig sind, muss die Veranstaltung entsprechend als Lasershow angemeldet werden. Ich, als zertifizierte, sachkundige Person, werde spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung die erforderlichen Unterlagen beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einreichen und die Lasershow ordnungsgemäß anmelden.
Welche Laserleistung ist für meinen Anlass geeignet?
Dies kann man nicht im Allgemeinen sagen, da es auf die Divergenz des Laserstrahls ankommt. Je kleiner diese ist, umso klarer ist die Sichtbarkeit. Für Indoor-Anlagen eignen sich bereits Geräte von 1–2 W, abhängig von der Raumgröße. Für eine große Bühnenpräsenz empfiehlt man 6–8 W und für größere Open-Air-Anwendungen sind Leistungen ab 10 W aufwärts sinnvoll.
Sind Showlaser gefährlich?
Ja, Showlaser über der Laserklasse 1 können für das menschliche Auge gefährlich sein. Ab Laserklasse 2M bis zu den Klassen 3R und 3B sollten sie keinesfalls als Spielzeuge betrachtet werden und dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachleuten eingesetzt werden. In diesen Klassen besteht die Gefahr irreversibler Schäden an der Netzhaut sowie potenzieller Schäden an Gebäuden und Oberflächen.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!